des Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V.
Hospitalstraße 12, 01097 Dresden
(„BHK“)
Telefon: 0351 / 65 28 92 35, Telefax: 0351 / 65 28 92 36, E-Mail: info@bhkev.de
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Besondere Bestimmungen für Verträge über ein Nutzerkonto
C. Besondere Bestimmungen für die Beauftragung von Stellenanzeigen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die vom BHK im Zusammenhang mit dem Stellenportal des BHK, erreichbar u. a. über „www.bhkev.de/stellenportal.html“, angeboten werden. Diese AGB gelten somit für den Abschluss von Verträgen über den Zugang zum Stellenportal und dortige Stellenanzeigen.
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt A. gelten ergänzend zu den Besonderen Bestimmungen in den folgenden Abschnitten.
Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers erkennt BHK nicht an.
Einige Bestimmungen in diesen AGB sind ausdrücklich nur an Nutzer gerichtet, die gewerbliche Nutzer sind. Gewerblicher Nutzer ist jede im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnde Privatperson und jede juristische Person, die über das Stellenportal und für Zwecke im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit Verbrauchern Stellen anbietet.
Der Nutzer muss für die Registrierung eines Nutzerkontos und die Beauftragung von Stellenanzeigen satzungsmäßiges Mitglieder des BHK sein.
Vertragsangebote sind Verbrauchern nicht gestattet. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Über das Stellenportal wird es Nutzern mit Nutzerkonto ermöglicht, Stellenanzeigen zu einem Festpreis für eine bestimmte Dauer der Stellenanzeige zu beauftragen. Für die Registrierung des Nutzerkonto fällt keine Vergütung an.
Weitergehende Leistungen erfolgen über das Stellenportal nicht, insbesondere keine weitergehende Kommunikation zwischen dem Nutzer und Bewerbern.
BHK stellt die Nutzung des Stellenportals wie in diesen AGB und einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Verfügbarkeit von 95 % pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Nutzers auf die Zugänglichkeit des Stellenportals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. BHK kann die Verfügbarkeit der Leistungen vom BHK zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. BHK berücksichtigt dabei, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei etwaigen dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Nutzers durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, in seinen Stellenanzeigen, seiner Werbung, seinen Angeboten und seinen sonstigen Auftritten die gesetzlichen Bestimmungen (unter anderem AGG, Telemedienrecht (Impressum), Datenschutz, Wettbewerbsrecht) einzuhalten. Vom BHK über das Stellenportal zur Verfügung gestellte Textfelder und Funktion für ggf. rechtliche Erläuterungen sind vom Nutzer in eigener Verantwortung zu nutzen und auszugestalten. Gewerbliche Nutzer (Abschnitt A.. § 1) sind dazu verpflichtet, Ihre Identität klar erkennbar zu machen (z. B. über entsprechende Angaben in ihrem Impressum).
Der Nutzer kann verschiedene Inhalte in das Stellenportal einstellen, insbesondere damit zusammenhängende Texte, Bilder, Fotos und sonstige Informationen (nachfolgend auch als „Inhalte“ bezeichnet).
Sofern der Nutzer Inhalte einstellt und freigibt, werden diese Inhalte über das Stellenportal öffentlich zugänglich gemacht.
Der Nutzer verpflichtet sich, nur sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte einzustellen. Inhalte, die (a) in keinem Zusammenhang mit einer eigenen Stellenanzeige stehen, (b) strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung), (c) als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind, (d) verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte, die von verbotenen Gruppierungen stammen, und/oder (e) in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen, sind verboten und dürfen nicht eingestellt werden.
Von Nutzern eingestellte Inhalte werden vom BHK nicht überprüft.
BHK behält sich vor, vom Nutzer eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren. Namentlich ist BHK berechtigt, Inhalte zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass eine Angabe nicht wahrheitsgemäß oder unsachlich ist oder verbotene Inhalte (vorstehende Nr. 3.) enthält. Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere vor, wenn BHK von einem vermeintlich Verletzten abgemahnt wird, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet, oder wenn BHK Ermittlungen staatlicher Behörden bekannt werden. BHK wird die Sperrung, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränken. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdacht entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
Nutzungsrechte und Datenschutz bei Bildnissen:
Der Nutzer versichert, dass er über diejenigen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt, die für die in diesen AGB und im Einzelvertrag beschriebene Nutzung der Inhalte über das Stellenportal notwendig ist, insbesondere zur Speicherung sowie öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber anderen Nutzern sowie für die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen. Dies bezieht sich auch auf Rechte nach dem Kunsturheberrechtsgesetz und die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm, soweit Personen in Fotografien erkennbar sind. Falls die Rechte des Nutzers nachträglich entfallen sollten, z. B. im Falle des wirksamen Widerrufs einer abgebildeten Person, hat der Nutzer den Inhalt unverzüglich anzupassen oder – falls eine Anpassung durch den Nutzer im Einzelfall technisch nicht möglich sein sollte – den BHK zur Änderung, unter Erläuterung der konkret notwendigen Anpassung und Hinweis auf die Dringlichkeit in Text- oder Schriftform, aufzufordern.
Der Nutzer räumt BHK ein räumlich und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags oder – falls länger – einen noch laufenden Vertrag über eine Stellenanzeige sowie zwei anschließende Monate beschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über das Stellenportal zugänglich zu machen, einschließlich der Anfertigung von Datensicherungen.
Der Nutzer haftet für die von ihm eingestellten Inhalte und stellt BHK insofern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich solcher von sonstigen Nutzern, frei, die diese gegen BHK wegen solcher Inhalte geltend machen. Dies betrifft insbesondere Rechtsverletzungen aufgrund der Speicherung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Weitergabe der Inhalte über oder im Zusammenhang mit dem Stellenportal sowie jegliche Ansprüche wegen der Inhalte selbst (z. B. im Hinblick auf deren Richtigkeit hin). Der Nutzer ist verpflichtet, BHK jeglichen Schaden zu ersetzen, der BHK durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nur wenn den Nutzer ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs vom BHK gegen den Nutzer beginnt erst, wenn die betreffende Forderung des Dritten gegen BHK fällig wird.
BHK darf das Nutzerkonto (siehe Abschnitt B) vorläufig oder endgültig sperren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder BHK sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an einer Sperrung eines Nutzerkontos hat BHK, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Nutzer erforderlich ist, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Nutzerkonto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Nutzer falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung des Nutzerkontos erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdachtsgrund entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht für Stellenanzeigen besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
Ist der Nutzer ein gewerblicher Nutzer (Abschnitt A.. § 1) gilt das Folgende: Änderungen dieser AGB werden dem gewerblichen Nutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- oder Schriftform, etwa über ein E-Mail an eine vom gewerblichen Nutzer angegebene E-Mail-Adresse, angeboten. Die Zustimmung des gewerblichen Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Dies gilt nicht, wenn von der Änderung Hauptleistungspflichten, wie z. B. gemäß Abschnitt A § 2, Abschnitt B § 2 oder Abschnitt C § 2 betroffen sind. Auf die vorstehende Genehmigungswirkung weist BHK den Nutzer im Angebot zur Änderung besonders hin.
Für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Portals, insbesondere der erforderlichen Soft- und Hardware (z. B. Internetbrowser) sowie Zugangs- und Übertragungsleistungen ist der Nutzer auf eigene Kosten verpflichtet.
Der Nutzer kann Schadensersatz nur verlangen:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom BHK oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom BHK beruhen;
für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom BHK oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters vom BHK, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) vom BHK, eines gesetzlichen Vertreters vom BHK, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut;
für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom BHK ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung vom BHK der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für BHK vorhersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche des Nutzers im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche gegen BHK aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung vom BHK für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt oder BHK den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers bei einfach-fahrlässig verursachtem Datenverlust ist der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind oder wären, um die Daten herzustellen, wenn sie regelmäßig vom Nutzer gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Ist der Nutzer ein gewerblicher Nutzer (Abschnitt A.. § 1), gelten ergänzend die folgenden Regelungen:
Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung, insbesondere also einer Sperrung oder Kündigung durch BHK, bietet BHK dem gewerblichen Nutzer die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen eines internen Beschwerdemanagementverfahrens zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch BHK aufgehoben, setzt BHK den gewerblichen Nutzer umgehend wieder ein, wozu auch der etwaige Zugang zu personenbezogenen und sonstigen Daten gehört, die durch die Nutzung vom BHK vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.
Über zusätzliche Vertriebskanäle oder etwaige Partnerprogramme, über die BHK vom gewerblichen Nutzer angebotene Leistungen vermarkten könnte, verfügt BHK nicht.
Die Rechte des geistigen Eigentums verbleiben beim gewerblichen Nutzer, soweit in Abschnitt A. § 4 Nr. 6. keine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich eingestellter Inhalte erfolgt.
Die das Ranking von Stellenanzeigen bestimmenden Hauptparameter und die Gründe für die relative Gewichtung dieser Hauptparameter gegenüber anderen Parametern sind wie folgt:
Der Nutzer erstellt eine Stellenanzeige, wählt hierbei bestimmte „Kategorien“ (z. B. Tagesdienst, Spätdienst, Nachtdienst, Kitabegleitung, Schulbegleitung) und teilt eine Postleitzahl sowie einen Ort mit.
Bewerbern sind Suchen in den Stellenanzeigen sämtlicher Nutzer möglich.
Hierbei kann ein Bewerber nach einer oder mehreren „Kategorien“ filtern. Es werden dann nur Stellenanzeigen angezeigt, die mit der oder den gewählten Kategorien übereinstimmen.
Besteht eine Übereinstimmung, werden die Stellenanzeigen basierend auf der Nähe zu dem vom Bewerber gewählten Ort und der Postleitzahl angezeigt. Dabei kann der Bewerber zusätzlich einen Filter für einen Radius um den Ort und/oder die gewählte Postleitzahl herum angeben. Es werden dann nur solche Suchtreffer innerhalb dieses örtlichen Radius angezeigt.
Die Stellenanzeigen die den vorgenannten Parametern in gleicher Weise entsprechen werden in der Reihenfolge ihrer Einstellung im Stellenportal angezeigt (die älteste Stellenanzeige zuerst).
Dem Bewerber werden die Stellenanzeigen in einer textlichen Darstellung sowie in einer grafischen Darstellung innerhalb einer Landkarte angezeigt.
Allen in dem vorstehenden Abschnitt dieser Nr. 1 aufgeführten Parametern und Kriterien ist zu eigen, dass sie weder vom Nutzer noch vom Bewerber zusätzlich beeinflusst werden können. Insbesondere kann das Ranking nicht durch entgeltliche Zahlungen verbessert oder verschlechtert werden. Weiter ist es nicht möglich, dass bestimmten Nutzern durch entgeltliche Zahlungen zusätzliche Informationen (z. B. über Aufrufe durch Bewerber) als anderen Nutzern angezeigt werden oder bestimmten Nutzern solche Informationen im Rahmen des Verfahrensablaufs früher zur Verfügung stehen. Es findet daher keine Beeinflussung des Informationsgehalts oder Informationszugangs hinsichtlich der Stellenanzeigen durch die Nutzer statt.
Die in den vorstehenden Abschnitten dieser Nr. 1 aufgeführten, maßgeblichen Parameter und Kriterien wurden dahingehend ausgewählt, dass ausschließlich interessensgerechte Stellenanzeigen für die Darstellung in Betracht kommen. Darüber hinaus soll über den zeitlichen Parameter eine neutrale Darstellung ohne Möglichkeit der Beeinflussung erzielt werden.
BHK bietet weder direkt noch indirekt Leistungen an, die im Wettbewerb zu den Leistungen von gewerblichen Nutzern (Abschnitt A.. § 1) stehen. Eine differenzierte Behandlung zwischen eigenen Angeboten vom BHK und Angeboten von gewerblichen Nutzern ist daher nicht möglich.
Erläuterung zum Datenzugang:
BHK hat technisch Zugang zu personenbezogenen Daten und sonstigen Daten, die Nutzer bereitstellen und generieren. BHK nutzt diese Daten vertraglich, um die Stellenanzeigen gem. Abschnitt A. § 2 Nr. 1. gemäß den in vorstehender Nr. 1 dargestellten Kriterien darzustellen. BHK kann hierbei auch eine Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite (Tracking) auf Einwilligungsbasis durchführen, um die Effektivität zu messen sowie allgemeine Optimierungen vornehmen zu können. Nähere Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzinformation des Portal, auf die insoweit Bezug genommen wird. Erfasst werden insbesondere die üblichen Daten bei einem Webseitenaufruf, wie z. B. die IP-Adresse sowie das Nutzerverhalten, insbesondere die Klickpfade. BHK stellt den gewerblichen Nutzern diese Daten nicht zur Verfügung.
Der gewerbliche Nutzer (Abschnitt A.. § 1) hat technisch Zugang zu den von ihm bereitgestellten und generierten Informationen, insbesondere zu den Daten seiner Stellenanzeigen. Der Zugang zu diesen Informationen ist vertraglich an keine Voraussetzungen gebunden.
Gewerbliche Nutzer (Abschnitt A.. § 1) haben keinen Zugang zu Daten aufgrund der Nutzung durch sämtliche Nutzer in aggregierter Form.
Die in der vorstehenden Nr. 3.1. genannten Daten werden im Rahmen der Datenspeicherung und zur Konnektierung mit dem Internet dem Hosting-Anbieter vom BHK als Drittem im Rahmen einer Auftragsverarbeitung zur ordnungsgemäßen Funktion vom BHK übermittelt. Dem Hosting-Anbieter sind dabei Nutzungen zu sonstigen Zwecken nicht gestattet. Daten aus der Analyse des Nutzerverhaltens (Tracking) verwendet BHK ausschließlich zu allgemeinen Optimierungszwecken und dazu, um die Effektivität des Stellenportals insgesamt zu beurteilen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzinformation des Portals, auf die insoweit Bezug genommen wird. Die Daten sind dem in der Datenschutzerklärung genannten Anbieter der Trackingsoftware zugänglich. Generierung dieser Daten erfolgt erst, wenn eine Einwilligung auf der Webseite erfolgt ist.
BHK ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die E-Mail-Adresse vom BHK lautet: info@bhkev.de
Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist der Sitz von BHK (Dresden), soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu ist BHK auch dazu berechtigt, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Nutzer hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.
Die Besonderen Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten für die Registrierung eines Nutzerkontos.
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen im Abschnitt A.
§2 Leistungsbeschreibung, technische Voraussetzungen
Für die Nutzung des Stellenportals ist die Registrierung eines Nutzerkontos erforderlich. Der Nutzer muss ein satzungsmäßiges Mitglied des BHK sein.
Über das Nutzerkonto kann ein Nutzer ein Profil hinterlegen und Stellenanzeigen gemäß Abschnitt C beauftragen.
BHK darf Änderungen und Verbesserungen des Stellenportals, wie z. B. Änderungen am Design und Ergänzung zusätzlicher Funktionen, vornehmen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin zur Verfügung stehen.
Für die Nutzung des Stellenportals wird ein aktueller Internetbrowser sowie eine Verbindung zum Internet benötigt.
Für Datenübertragungen können je nach Telekommunikationstarif und Internetanbindung (z. B. per Mobilfunk, Festnetz oder WLAN) gesonderte, vom Nutzer selbst zu tragende Kosten entstehen.
Verpflichtungen zur Überlassung einer Dokumentation und/oder einer Bedienungsanleitung werden über die im Stellenportal enthaltenen Hilfen erfüllt.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang zum Nutzerkonto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.
Mehrfachregistrierung durch einen Nutzer, z. B. über verschiedene E-Mail-Adressen, sind verboten. Die Angaben des Nutzers im Rahmen der Registrierung müssen wahrheitsgemäß sein.
Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
Es obliegt dem Nutzer, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen.
Die Registrierungsmöglichkeit stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Nutzungsvertrag zu beantragen.
Für den Abschluss des Nutzungsvertrags muss der Nutzer zunächst das Registrierungsformular ausfüllen und u. a. eine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort wählen. Etwaige Eingabefehler kann der Nutzer vor der endgültigen Absendung seines Angebotes durch Überprüfung seiner Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen. Der Nutzer erklärt durch Betätigung einer Schaltfläche rechtsverbindlich seinen Antrag auf Abschluss des Nutzungsvertrags. Der Nutzer erhält eine entsprechende Bestätigung des Zugangs und zugleich die Annahme des Vertragsangebot an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Nutzer erhält zudem ein E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der E-Mail-Adresse. Nach einem Klick auf den Bestätigungs-Link in dem E-Mail wird der Zugang zum Stellenportal technisch freigeschaltet. Der Nutzungsvertrag kommt auch ohne Betätigung des vorgenannten Links zur technischen Freischaltung zustande.
Der Vertragstext wird vom BHK nach dem Vertragsschluss nicht für den Nutzer zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Nutzer jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
BHK hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
Der Nutzer verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers vom BHK oder eines vom BHK für die Leistungserbringung genutzten Servers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen, unerwünschte E-Mails („Spam“) zu versenden oder das Stellenportal oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service“).
Der Nutzungsvertrag läuft zunächst bis zum Ende des aktuellen Monats und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils einen Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor von einer Partei gekündigt wird.
Der Nutzer kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende seiner am längsten laufenden Stellenanzeige kündigen oder, falls der Nutzer keine Stellenanzeige beauftragt hat oder die Stellenanzeige löscht oder dauerhaft deaktiviert, zum Ende des nächsten Werktags.
BHK kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats kündigen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Stellenanzeige (Abschnitt C) mehr aktiv ist. Ist der Nutzer ein gewerblicher Nutzer (Abschnitt A.. § 1), überlässt BHK dem Nutzer mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung eine Begründung in Textform. Diese Frist zur Begründung gilt nicht, wenn BHK gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen entspricht, die eine vollständige Beendigung erfordern und BHK dabei keine Einhaltung der Frist erlaubt ist, wobei BHK hierzu eine Begründung in Textform überlässt, es sei denn die gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung verbietet eine solche Begründung.
Die Kündigung ist in Text- oder Schriftform oder über eine Funktion im Stellenportal, soweit diese verfügbar ist, zu erklären. Eine Kündigung durch den Nutzer kann an info@bhkev.de gesendet werden, es sei denn BHK teilt nachgehend in Text- oder Schriftform eine andere E-Mail-Adresse mit. Eine Kündigung durch BHK kann an die bei BHK vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
BHK ist berechtigt, sämtliche Inhalte und sonstige Daten des Nutzers mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Es obliegt dem Nutzer, sämtliche Daten zuvor zu speichern oder anderweitig zu sichern.
Nach Ablauf des Vertrags über das Nutzerkonto bewahrt BHK die vom Nutzer bereitgestellten und generierten Informationen noch für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten im Rahmen von Datensicherungen auf und behält insoweit eine Zugangsmöglichkeit, soweit keine frühere Löschung erforderlich ist.
Die Besonderen Bestimmungen in diesem Abschnitt C gelten für das Angebot und die Beauftragung von Stellenanzeigen über das Stellenportal.
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt C gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen im Abschnitt A.
Der Nutzer kann für einen Festpreis eine Stellenanzeige oder mehrere Stellenanzeigen für eine bestimmte Dauer der Stellenanzeige (nachfolgend als „Anzeigendauer“ bezeichnet) beauftragen, wie in Abschnitt A. § 2 näher beschrieben. Die Stellenanzeige wird nach der Beauftragung freigeschaltet und mit Ablauf der Dauer der Stellenanzeige wieder abgeschaltet. BHK behält sich vor, die beauftragten Inhalte auf Einhaltung dieser AGB, insbesondere von Abschnitt A § 4 Nr. 3, hin zu prüfen. Eine automatische Verlängerung der Stellenanzeige erfolgt nicht, es sei denn der Nutzer hat eine hierzu zur Verfügung gestellte Funktion im Stellenportal aktiviert.
Vom Nutzer zur Verfügung gestellte Inhalte müssen vom BHK inhaltlich nicht auf Richtigkeit, Widerspruchsfreiheit, Gesetzesverstöße oder sonst wie geprüft. Eine Rechtschreib- und/oder Grammatikkontrolle erfolgt nicht. Eine Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, z. B. nach dem AGG oder dem Wettbewerbsrecht, erfolgt ebenfalls nicht.
Die Stellenanzeige wird nur angezeigt, solange das Nutzerkonto gemäß Abschnitt B registriert ist, das Nutzerkonto oder der Inhalt nicht vorläufig oder endgültig gesperrt ist und das Stellenportal gemäß Abschnitt A. § 2 Nr. 5. verfügbar ist.
Nach Ablauf der jeweiligen Anzeigendauer entfernt BHK die Anzeige. Es wird auf Folgendes hingewiesen: Sollte der Nutzer oder ein Dritter über andere Portale Links auf die Stellenanzeige gesetzt haben, ist die Stellenanzeige dann nicht mehr abrufbar.
BHK ist nicht verpflichtet, die Stellenanzeige nach Beendigung des Vertrags über die Stellenanzeige aufzubewahren.
Die Darstellung der Konditionen zu Stellenanzeigen im Stellenportals stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Beauftragung erfolgt unmittelbar per E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung nimmt BHK die Beauftragung zugleich an. Eine Annahme und damit die Bestätigung des Vertrags erfolgt spätestens mit der Freischaltung der Stellenanzeige.
Der Vertragstext wird vom BHK nach dem Vertragsschluss nicht für den Nutzer zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Nutzer jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
Eingabefehler kann der Nutzer vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprache ist Deutsch.
Es bestehen keine einschlägigen Verhaltenskodizes.
Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Stellenanzeige sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote vom BHK sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Anzeigenmöglichkeiten im Stellenportal sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.
BHK ist zur Durchführung von Änderungen nach Abschluss eines Vertrags über eine Stellenanzeige, insbesondere während der Anzeigedauer, nicht zu Änderungen an der Stellenanzeige verpflichtet. Dem Nutzer steht es frei, die jeweilige Stellenanzeige zu deaktivieren und eine neue Stellenanzeige zu beauftragen.
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreis. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Soweit im Einzelvertrag bzw. im Rahmen der Beauftragung über das Stellenportal nicht anders vereinbart bzw. ausgewählt, ist eine Vergütung in Höhe von 100 EUR netto für eine Anzeigendauer von acht Wochen vereinbart.
Gegen die Vergütungsansprüche von BHK kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Nutzer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Vergütung wird mit dem vom Nutzer gewählten Beginn der Freischaltung der Stellenanzeige sowie nach Erhalt der Rechnung in Text- oder Schriftform fällig.
Die Bezahlung erfolgt vorbehaltlich abweichender Regelungen per Überweisung nach Rechnungsstellung durch uns.
Der Vertrag über die Stellenanzeige läuft für die beauftragte Zeit. Ist keine anderweitige Regelung getroffen, beträgt die beauftragte Zeit acht Wochen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Der Nutzer kann seine Stellenanzeige jedoch jederzeit vorübergehend oder für die restliche Laufzeit deaktivieren. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, es sei denn BHK hat hierzu eine Funktion im Stellenportal vorgesehen, die der Nutzer aktiviert hat.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Ablauf des Vertrags über eine Stellenanzeige bewahrt BHK die vom Nutzer bereitgestellten und generierten Informationen, insbesondere die Stellenanzeige, während der Laufzeit des Vertrags über das Nutzerkonto (Abschnitt B..) sowie für einen anschließenden Zeitraum von bis zu zwei Monaten (im Rahmen von Datensicherungen) auf und behält insoweit eine Zugangsmöglichkeit, soweit der Nutzer keine frühere Löschung angewiesen hat.
Stand: August 2021